Psychotherapeutische Privatpraxis für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Werder

Herzlich Willkommen auf der Internetseite meiner Privatpraxis für Psychotherapie. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich über mein Angebot und meine Person zu informieren. Darüber hinaus finden Sie Informationen darüber, was Psychotherapie ist, wie sie wirken kann und wie Sie sie beantragen können. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zu Verfügung.
Anne Wagenbreth

Person

Ich bin Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin mit analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Ausbildung. Vor der Eröffnung meiner Privatpraxis war ich u .a. im Klinikum Frankfurt (Oder) in der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie und in der psychologischen Beratung tätig. Schwerpunkte meiner Arbeitsweise liegen u.a. auf der Beobachtung der Besonderheit der Beziehungsgestaltung und auf der Wahrnehmung von Gefühlen, da wir meist gelernt haben, „schwierige“ Gefühle zu verdrängen. Beide Aspekte können dazu führen, dass sich unsere Handlungs- und Erlebensmöglichkeiten einschränken. In einer Atmosphäre von Offenheit, Echtheit und Vertrauen, kann es in der gemeinsamen Arbeit gelingen den Gefühlen und den kreativen Impulsen wieder mehr Raum zu ermöglichen und eine Entfaltung des Selbsts anzuregen.

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Anne Wagenbreth

Psychologische Psychotherapeutin
  • 2018

    Psychotherapie in eigener Praxis (Werder)

  • 2018

    Approbation psychologische Psychotherapeutin (AP/TP)

  • 2018

    Psychologische Beratung in der Salus Ambulanz Brandenburg

  • 2011 - 2018

    Staatlich anerkannte Ausbildung psychologischen Psychotherapeutin im Institut für Psychotherapie in Potsdam (IfP)

  • 2013 - 2015

    Klinik für forensische Psychiatrie, Asklepios Fachklinik Brandenburg

  • 2011 - 2013

    Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Klinikum Frankfurt Oder

  • 2006 - 2011

    Studium Rehablitations­psychologie (B.Sc und M.Sc.) an der Fachhochschule Magdeburg-Stendal

Psychotherapie

Psychotherapie ist die Heilbehandlung von seelischen oder seelisch mit bedingten körperlichen Krankheiten. Psychotherapeutische Methoden, die wissenschaftlich fundiert sind, bilden die Grundlage der Behandlung. Gefühle, Gedanken, Einstellungen oder Handeln sollen so verändert werden, dass sich der Leidensdruck verringert. Solche Veränderungen können in einer vertrauensvollen Beziehung erreicht werden, in der gemeinsam Lösungen für die zu behandelnden Probleme entwickelt werden.
In ihrer Wirksamkeit anerkannte therapeutische Verfahren sind die (kognitive) Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Die beiden letztgenannten Verfahren sind sognannte „psychodynamische“ Verfahren. Psychodynamische Verfahren versuchen Aufschluss zu geben über die Auslösung seelischer Vorgänge als Reaktionen auf bestimmte äußere und innere Ereignisse. Dafür ist es notwendig sich längerfristig in eine Psychotherapie zu begeben und sich ein Verständnis von inneren Prozessen zu erarbeiten. Eine Psychotherapie in diesen Verfahren kann zwischen 1,5 und 3 Jahren dauern.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bietet einen begrenzten Rahmen um fokussiert an einem bestimmten (aktuellen) inneren Konflikt zu arbeiten. Meist geht es dabei um ein bestimmtes unbewusstes Bewältigungsmuster. Dieses bildet sich aus unserer Entwicklung heraus und oft kommen Sie jahrelang gut mit ihnen zurecht. Manchmal sind sie uns auch schmerzlich bewusst, aber wir schaffen es nicht, sie zu verändern. In bestimmten, Sie überfordernden Situationen kann es geschehen, dass Sie mit den alten Lösungen nicht weiterkommen und dass sich die verschiedensten Symptome entwickeln. Die erlebten Gefühle werden herausgearbeitet und mit früheren Erlebnissen in Beziehung gesetzt. Das Bewusstwerden der Gefühle erlaubt eine aktive und produktive Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation. In der Regel findet die Behandlung einmal in der Woche im Gegenübersitzen statt.




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Analytische Psychotherapie

In einer analytischen Psychotherapie geht es darum, Bedingungen zu schaffen, unter denen vergessen geglaubte Lebenserfahrungen, die unser aktuelles Erleben und Verhalten immer noch prägen, dem Bewusstsein und Erleben wieder zugänglich zu machen. Dies geschieht in einem längeren, zum Teil auch verunsicherndem Prozess, der dahin führen soll, aktuelle Erfahrungen nicht mehr im Lichte der negativen früheren Erfahrungen zu machen. Dazu gehört auch, sich besser für die eigenen Bedürfnisse und Interessen einsetzen zu können. Dadurch entstehen ein besseres Selbstwertgefühl und eine größere emotionale Stabilität. Ein Hinweis für eine analytische Psychotherapie kann sein, dass Sie dauerhaft unter sich selbst leiden oder immer wieder in die selben problematischen Beziehungskonstellationen geraten. Im klassischen Setting liegen Sie auf der Couch und die Therapeutin sitzt hinter Ihnen außerhalb des Blickfeldes. In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, diesen Rahmen zu verändern, wir sprechen in diesem Fall von einer modifizierten analytischen Psychotherapie.

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Ablauf der psychodynamischen Psychotherapie

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, ich freue mich über Ihren Anruf. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und vereinbare zeitnah einen Termin für ein erstes Gespräch mit Ihnen. Ohne Sie geht es nicht! Entscheiden und Handeln können im Alltag nur Sie. Nur wenn Sie wollen, dass sich etwas verändert und bereit sind, mit mir daran zu arbeiten, wird sich auch etwas verändern können.

Probatorische Phase

Die ersten (fünf bis acht, sogenannten „probatorischen“ = „auf Probe") Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnostik. Dass die Chemie zwischen Therapeut und Patient stimmt, ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg. Nur wenn wir beide den Eindruck haben, dass wir gut miteinander arbeiten können und wollen, beginnen wir die eigentliche therapeutische Phase. In den ersten Sitzungen werde ich Sie außerdem nach Ihren aktuellen Belastungen, Ihrer Lebensgeschichte und Ihren (therapeutischen) Zielen fragen. Auf Grundlage dieser Informationen werde ich mit Ihnen einen Behandlungsplan entwerfen und den ausführlichen Bericht zur Beantragung der Therapie erstellen. Gegebenenfalls sollte während der probatorischen Phase die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bestätigt werden.

Therapeutische Phase

Die anerkannten psychodynamischen Verfahren lassen sich in 2 Richtungen unterscheiden, bei denen das Setting und die Frequenz die größten Unterschiede sind. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sitzen sich Patient und Therapeut gegenüber mit gewöhnlich einer Sitzung á 50 Min. in der Woche, im Gegensatz zu der klassischen analytischen Psychotherapie auf der Couch (ohne Blickkontakt) mit drei Sitzungen á 50 Min. in der Woche. Patient und Therapeut sitzen deshalb gegenüber, weil eine weitergehende Regression des Patienten im Sinne einer „Entleerung“ (Couch) vermieden werden soll. Das tiefenpsychologische fundierte Verfahren arbeitet verstärkt im Hier und Jetzt, wohingegen der Patient in der Analyse durch den Therapieprozess ein tieferes Verständnis zu seinem Selbst erreichen und dadurch ein Mehr an persönlicher Freiheit gewinnen, indem neurotische Symptome beseitigt würden. Infolgedessen ließen sich pathologische Charakterzüge auflösen, so dass eine Umstrukturierung der Persönlichkeit erreicht werden könnte.
Bei beiden Verfahren steht die Erforschung unbewussten Erlebens im Vordergrund: Die unbewusste Persönlichkeit, ihre Konflikte und ihre bisherige Verarbeitung sollen ohne Einschränkung untersucht werden können. Eine psychodynamische Psychotherapie zu beginnen heißt über einen längeren Zeitraum, regelmäßig, eine bis drei Sitzung in der Woche zu besuchen.

Dauer der Behandlung

Für eine Kurzzeittherapie werden 24 Sitzungen geplant, für eine Langzeittherapie in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie 60 Sitzungen (eine Verlängerung auf 100 Sitzungen ist je nach Situation und Schwere des Leidens möglich), in der analytischen Psychotherapie sind es 160 Sitzungen (mit einer Verlängerungsoption auf bis zu 300 Sitzungen). Die tatsächliche Behandlungsdauer richtet sich dabei aber ganz auf die individuellen Bedürfnisse.

Therapieende

Gegen Ende der Behandlung prüfen wir, ob Sie Ihre Ziele zu Ihrer Zufriedenheit erreicht haben und wie Sie Rückfällen vorbeugen können um Behandlungserfolge auch nach Ende der Therapie stabil zu halten. Hier kann es sinnvoll sein, größere Abstände zwischen den Sitzungen zu machen, um die Stabilität Ihrer Erfolge zu beobachten.

Kosten

In meiner Privatpraxis biete ich analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für privat Versicherte, Selbstzahlende, Beihilfe und Bahn-BKK-Versicherte an. Gesetzlich Versicherte kann ich unter bestimmten Vorrausetzungen über das Kostenerstattungsverfahren einen Therapieplatz anbieten. Die Voraussetzung für gesetzlich Versicherte ist der Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde der Regelversorgung, bevor Sie zu mir zum Erstgespräch kommen. Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde werden über die Terminservicestelle vermittelt.

Da ich eine Privatpraxis führe, arbeite ich mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens: Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass sich aufgrund der zu geringen Anzahl an Vertragspraxen für PsychotherapiepatientInnen oftmals lange Wartezeiten ergeben. Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Die Psychotherapie in Kostenerstattung muss von ihnen selbst beantragt werden, da nur Sie selbst den Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse haben. Seit dem 01.04.2017 sind alle Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet, wöchentliche Sprechstunden anzubieten, das heißt, auch wenn sie Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können, müssen sie Ihnen einen Termin in der Sprechstunde anbieten. In dieser Sprechstunde kann eine Dringlichkeit für die Behandlung festgestellt und bescheinigt werden, welche der Krankenkasse vorgelegt werden kann. Eine Liste aller kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Dieser bescheinigt Ihnen, dass eine Psychotherapie für Sie dringend und unaufschiebbar ist, weil sich z.B. lange Wartezeit auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirken und sich Ihre Symptome verschlechtern könnten. Mit dieser Bescheinigung können Sie die Notwendigkeit einer Kostenerstattung bei der Krankenkasse nachweisen und eine Psychotherapie beantragen. Ich berate Sie gern zum Vorgehen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung!
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren Sie rasch, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten. Generell startet eine Psychotherapie auch für privat Vollversicherte mit einigen probatorischen Sitzungen (bis zu 5).
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle bitte nach der Terminvereinbarung zu unserem Erstgespräch mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen werden und bitten Sie um Zusendung der benötigten Antragsformulare. Ferner werde ich, innerhalb der ersten fünf Sitzungen, den benötigten und ausführlichen Antrag zur Psychotherapie an Ihre Beihilfestelle senden. Für Beihilfeberechtigte ist es so, dass sie in jedem Fall die Gebühren für bis zu 5 probatorische Sitzungen, die Kosten für die Anamneseerstellung und den Bericht an den Gutachter erstattet, es entstehen keine Kosten für Sie.
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung, zunächst für 5 probatorische Sitzungen, zu einem psychologischen Psychotherapeuten. Im Anschluss an diese fünf Sitzungen erstelle ich Ihnen einen Bericht, für die eigentliche Beantragung der Psychotherapie, zur Genehmigung bei Ihrem Kostenträger.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Hausarztes ist in diesem Fall nicht notwendig, aber ratsam. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung 92,50 €. Die Anzahl der Sitzungen der Therapie orientiert sich in der Regel an der Behandlungslänge der gesetzlichen Versicherungen.

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